BVerwG erlaubt Vorarbeiten für Bau der Rheinbrücke Leverkusen

Feb. 20, 2017 | Bau- und Architektenrecht

(20.02.2017) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 16.02.2017 im Zusammenhang mit der Leverkusener Rheinbrücke über mehrere Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes entschieden. Der Antragsgegner (Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Köln) darf bestimmte, genau festgelegte Vorabmaßnahmen durchführen. Damit ist keine Aussage über die Rechtmäßigkeit der umstrittenen Planung verbunden.

Quelle: IBR News
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