Österreich: Bundesverwaltungsgericht verbietet aus Klimaschutzgründen dritte Startbahn in Wien

Feb. 13, 2017 | Bau- und Architektenrecht

(13.02.2017) Am Flughafen in Wien-Schwechat darf aus Klimaschutzgründen keine dritte Lande- und Startbahn gebaut werden. Dies hat das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am 09.02.2017 entschieden und einen Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer weiteren Flughafenpiste abgewiesen (Az: W1092000179-1/291E).

Quelle: IBR News
Link: Österreich: Bundesverwaltungsgericht verbietet aus Klimaschutzgründen dritte Startbahn in Wien

Ähnliche Beiträge

Faktischer Verwalter hat dieselben Pflichten wie bestellter Verwalter

(13.03.2026) Handelt jemand als Verwalter einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, obwohl er weder als Verwalter bestellt noch aufgrund eines gültigen Verwaltervertrags zum Handeln als Verwalter verpflichtet ist (sog. faktischer Verwalter), treffen ihn grundsätzlich...

Umgang mit Problemimmobilien Sache der Kommunen

(13.03.2026) Der Umgang mit Problemimmobilien ist eine Angelegenheit der Kommunen. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4568) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4167) fest, die sich nach der Kommunalisierung und Instandsetzung von...