IG BAU begrüßt Sicherung der Bau-Sozialkassenverfahren

Jan. 30, 2017 | Bau- und Architektenrecht

(30.01.2017) Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßt die Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe. Alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen haben gestern Abend einem Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen zugestimmt. Das Gesetz stellt nunmehr klar, dass sich sämtliche Betriebe der Baubranche auch in der Vergangenheit an den Sozialkassenverfahren zu beteiligen hatten.

Quelle: IBR News
Link: IG BAU begrüßt Sicherung der Bau-Sozialkassenverfahren

Ähnliche Beiträge

Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit

Die gesamte Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit kann aus mehr als einem Arbeitsvorgang i.S.d. § 12 TV-L bestehen, wenn der Arbeitgeber sich für eine kleinteilige Arbeitsorganisation entscheidet, in der bestimmte Aufgaben getrennt zugewiesen werden.

Smart-Meter-Ausbau geht langsam voran

(18.09.2026) Der gesetzlich vorgeschriebene, beschleunigte Einbau sogenannter Smart Meter (intelligente Strommessgeräte) geht in Deutschland langsam voran. Die Bundesnetzagentur hat zum 31. Dezember 2025 Ausstattungszahlen erhoben. Demnach seien von rund 4,7 Millionen...