"Funkstille" zwischen Eltern: Kein gemeinsames Sorgerecht

Jan. 26, 2017 | Familien- und Erbrecht

Dass Eltern sich nach einer Trennung nur noch wenig zu sagen haben, ist nicht ungewöhnlich. Die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts für die Kinder erfordert jedoch ein Mindestmaß an Kooperation und Kommunikation. Lehnen dies beide Elternteile vehement ab, muss einer allein das Sorgerecht bekommen.

Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
Link: "Funkstille" zwischen Eltern: Kein gemeinsames Sorgerecht

Ähnliche Beiträge

EuGH-Vorlage zu vergütetem Vaterschaftsurlaub

Das BVerwG hat dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung zu der Frage vorgelegt, ob die Bundesrepublik Deutschland neben den bestehenden Regelungen über Elternzeit und Elterngeld anlässlich der Geburt eines Kindes einen vergüteten Vaterschaftsurlaub gewähren muss.

Baukonjunktur: Krise im Wohnungsbau – Straßenbau schwach

Iran-Krieg dämpft Hoffnung auf Erholung (30.04.2026) Die Stimmung in der baden-württembergischen Bauwirtschaft ist gedämpft: Trotz eines Auftragszuwachses von real 18,7 Prozent in den Monaten Januar und Februar 2026 sind die Zukunftserwartungen in den Bauunternehmen...

Müssen Mieter im Frühling den Rasen mähen und Bäume fällen?

(30.04.2026) Im Frühling wird es wieder Zeit, den Garten zu pflegen - dies gilt auch in so manchem Mietshaus. Oft löst das Thema Gartenpflege jedoch Missverständnisse und Konflikte zwischen Mietern und Vermietern aus, die dann in Rechtsstreitigkeiten enden. Beide...