(02.11.2026) Feuchtes und rutschiges Herbstlaub stellt eine erhebliche Gefahr für Fußgänger und Radfahrer dar. Im Hernst kommt es dadurch häufig zu Unfällen und Stürzen mit Verletzungen. Vor Gericht werden immer wieder hohe Schadensersatzforderungen geltend gemacht. Für das Laubkehren gibt es Regeln, die oft mit denen für das Schneeräumen verglichen werden. Allerdings bestehen erhebliche Unterschiede. Die Gerichte stellen nämlich bei den bunten Blättern im Herbst deutlich höhere Anforderungen an die Eigenverantwortung von Passanten. Der einfache Grund: Im Herbst fällt nun einmal das Herbstlaub – und zwar immer und fast überall. Daher müssen sich Passanten auf die Rutschgefahr einstellen.
Infrastrukturkostenumlage: Bauen darf nicht noch teurer werden
(03.11.2026) Der Verband Wohneigentum unterstützt das Ziel des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium, mehr Bauland auszuweisen und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Die vorgeschlagene erweiterte Infrastrukturkostenumlage sowie einen...
