(29.10.2026) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass zur Änderung der Baunutzungsverordnung, um die dauerhafte Nutzung von Wohnungen in Ferien- und Wochenendhausgebieten zu reduzieren. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (21/8762) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8498) mit, die sich besorgt darüber gezeigt hatte, dass touristisch geprägte Gebiete schrittweise Wohngebietscharakter entwickeln und touristische Kapazitäten verloren gehen könnten.
Kosten zur Beseitigung von Bergschäden steuerlich absetzbar
(29.10.2026) Aufwendungen für die Beseitigung von Bergschäden an einem Grundstück können zu sofort abziehbaren Werbungskosten führen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21.08.2026 - IX R 13/25 entschieden.
