Sammelklage-Urteil: Preiserhöhungen von E.ON-Fernwärme rechtswidrig

Okt. 13, 2026 | unkategorisiert

(13.10.2026) Das Oberlandesgericht Hamm hat in der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die E.ON Energy Solutions GmbH entschieden. Das Gericht hält die Preisänderungsklauseln von E.ON für unwirksam. Das Urteil gilt zunächst für die Versorgungsgebiete Erkrath-Hochdahl, Hamburg-Lohbrügge-Nord und Schwalbach-Limes.

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