(22.09.2026) Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (21/8017) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7802) die geplanten Verbesserungen für die Kommunen beim Vorgehen gegen Problemimmobilien erläutert. So sei im Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts eine Ausweitung des kommunalen Vorkaufsrechts für solche Immobilien vorgesehen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass kommunale Bemühungen im Umgang mit Problemimmobilien durch unkooperative Eigentümer massiv behindert werden könnten. „Weigert sich ein Eigentümer beharrlich, ein rechtskräftiges Instandsetzungsgebot zu erfüllen, soll für die Gemeinden als letztes Mittel eine Möglichkeit zur Enteignung geschaffen werden“, schreibt die Regierung.
Bund prüft besseren Schutz bei Bauträgerinsolvenzen
(22.09.2026) Die Bundesregierung prüft Möglichkeiten, Verbraucher beim Immobilienkauf besser vor den Folgen einer Insolvenz des Bauträgers zu schützen. Die Prüfungen innerhalb der Bundesregierung seien noch nicht abgeschlossen, heißt es in ihrer Antwort (21/8018) auf...
