(17.09.2026) Bei dem Versand eines Schriftsatzes aus einem Gesellschaftspostfach einer bevollmächtigten Steuerberatungsgesellschaft müssen der einfach signierende Berufsträger und der den Versand anstoßende Berufsträger nicht identisch sein. Denn es handelt sich bei dem Gesellschaftspostfach um ein nicht personengebundenes Postfach. Dies hat der BFH mit Urteil vom 14.07.2026 – IX R 19/25 entschieden. Erforderlich ist aber, dass sowohl der den Schriftsatz mit einfacher Signatur unterzeichnende Berufsträger als auch der den Versand durchführende Berufsträger für die Steuerberatungsgesellschaft vertretungsberechtigt sind.
EH55-Plus-Förderung: Bund stockt Mittel auf
(12.10.2026) Die Bundesregierung stellt zusätzliche Mittel für die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung zur Aktivierung des Bauüberhangs bereit. Wegen der hohen Nachfrage in den vergangenen Monaten wäre das ursprünglich eingeplante Budget von 800 Millionen Euro...
