Bei Energieausweisen ändert sich einiges, neu ist etwa eine EU-weit einheitliche Skala
(15.09.2026) Vor dem Kauf eines Hauses ist der Blick in seinen Energieausweis ein Muss. Als Bedarfsausweis gibt er Auskunft über den errechneten Energiebedarf. Als Verbrauchsausweis informiert er auf Grundlage des Verbrauchs des Gebäudes. Beide enthalten weitere Angaben, insbesondere über die Heizungsart und so letztlich auch über die zu erwartenden Betriebskosten. Eigentümer, die ihr Haus verkaufen, sind verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen. Auch wer über eine energetische Sanierung nachdenkt, findet darin relevante Informationen. Die nötige Orientierung beim Lesen des Energieausweises geben die unabhängigen Bausachverständigen aus dem Netzwerk des Verbands Privater Bauherren (VPB).
