Erfolg für Mieterinnen und Mieter vor dem OLG Hamm
(10.09.2026) „Ein guter Tag für Mieterinnen und Mieter. Ein Mietvertrag darf nicht zum Vehikel werden, um Mieterinnen und Mieter an einen bestimmten Stromanbieter zu binden. Wer eine Wohnung mietet, muss frei entscheiden können, von wem er seinen Strom bezieht“, erklärt der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Florian Becker, anlässlich der gestrigen Urteilsverkündung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Das Gericht hat der Unterlassungsklage des DMB gegen die Deutsche Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH und die Vonovia Energie GmbH (vormals Vonovia Energie Service GmbH) wegen der Verwendung einer unzulässigen Stromklausel in Wohnraummietverträgen der Deutsche Annington stattgegeben. Die beklagten Unternehmen sind Tochtergesellschaften der Vonovia SE.
