(08.09.2026) Der Bundesgerichtshof schafft weitere Klarheit bei der hausinternen Weiterleitung von Rundfunkprogrammen. In zwei Verfahren hat er entschieden, dass die interne Verteilung in einem Seniorenwohnheim im konkreten Fall keine öffentliche Wiedergabe darstellt und damit keine zusätzliche Vergütung auslöst. Der VDIV Deutschland sieht dadurch eine Rechtsauffassung gestärkt, die der Verband seit langer Zeit vertritt.
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit
Die gesamte Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit kann aus mehr als einem Arbeitsvorgang i.S.d. § 12 TV-L bestehen, wenn der Arbeitgeber sich für eine kleinteilige Arbeitsorganisation entscheidet, in der bestimmte Aufgaben getrennt zugewiesen werden.
