(07.08.2026) Der Nachweis der elektronischen Zustellung eines Urteils – hier an eine Stadt als Körperschaft des öffentlichen Rechts – kann nach den prozessrechtlichen Vorgaben nur durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis geführt werden. Die automatisch generierte Eingangsbestätigung reicht hierfür ebenso wenig aus wie für eine Heilung des wegen Fehlens des elektronischen Empfangsbekenntnisses begründeten Mangels der Zustellung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Neue Formulare nach Änderung des Berliner Vergabegesetzes
(21.08.2026) Nach der Sommer-Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) hat der Berliner Vergabeservice zahlreiche Formulare überarbeitet und neue Versionen eingeführt. Hintergrund ist vor allem die strengere Tariftreueregelung, die nun...
