(31.07.2026) Seit dem 29.07.2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Der Bund hat es gestern im Bundesgesetzblatt verkündet, die zentralen Regeln zum Heizungstausch treten einen Tag später in Kraft. An die Stelle der bisherigen 65-Prozent-Pflicht tritt ein neues Options- und Quotenmodell. Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (FV SHK-BW) begrüßt, dass nach mehr als einem Jahr Hängepartie endlich Klarheit herrscht – und verbindet das mit einer klaren Erwartung an die Politik.
Neue Formulare nach Änderung des Berliner Vergabegesetzes
(21.08.2026) Nach der Sommer-Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) hat der Berliner Vergabeservice zahlreiche Formulare überarbeitet und neue Versionen eingeführt. Hintergrund ist vor allem die strengere Tariftreueregelung, die nun...
