Wasserknappheit in München: Der Rasen bleibt vorerst trocken

Juli 30, 2026 | unkategorisiert

(30.07.2026) Mit Beschlüssen vom 29. Juli 2026 (M 31 S 26.5500 und M 31 S 26.5547) hat das Bayerische Verwaltungsgericht München zwei Eilanträge abgelehnt, mit denen zwei Münchner Gartenbesitzer gegen die am 14. Juli 2026 öffentlich bekannt gegebene Allgemeinverfügung zum Wassersparen der Landeshauptstadt München vorgegangen sind.

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