(23.07.2026) Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge bringt für Architekten und Ingenieure wichtige Änderungen mit sich. Nach einer Analyse der Bundesarchitektenkammer (BAK) betrifft dies vor allem drei Punkte: Der Grundsatz der Losvergabe bleibt zwar bestehen, erhält aber neue Ausnahmen bei Infrastrukturprojekten. Gleichzeitig bringt das Gesetz mehr Rechtssicherheit bei der Auftragswertberechnung von Planungsleistungen sowie strengere Vorgaben für verhältnismäßige Eignungskriterien.
Neue Formulare nach Änderung des Berliner Vergabegesetzes
(21.08.2026) Nach der Sommer-Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) hat der Berliner Vergabeservice zahlreiche Formulare überarbeitet und neue Versionen eingeführt. Hintergrund ist vor allem die strengere Tariftreueregelung, die nun...
