(21.07.2026) Im Sommer zieht es viele Menschen ins Freie. Gibt es einen Garten, wird dieser natürlich gern genutzt – etwa zum Relaxen im Liegestuhl, Spielen mit den Kindern oder einfach zum Sonnen. In einem vermieteten Einfamilienhaus herrschen per Mietvertrag klare Verhältnisse: Die Nutzung des Gartens gehört dazu. Schwieriger wird es bei mehreren Parteien im Mehrfamilienhaus. Dürfen alle den Garten nutzen? Wer ist für die Gartenpflege verantwortlich und muss den Rasen mähen? Darf der Erdgeschossmieter den Garten automatisch allein nutzen? Und: Wie ist die Rechtslage zur Gartennutzung bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft?
Neue Formulare nach Änderung des Berliner Vergabegesetzes
(21.08.2026) Nach der Sommer-Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) hat der Berliner Vergabeservice zahlreiche Formulare überarbeitet und neue Versionen eingeführt. Hintergrund ist vor allem die strengere Tariftreueregelung, die nun...
