(20.07.2026) In der Öffentlichkeit ist Nacktheit nur auf besonders dafür ausgewiesenen Plätzen erlaubt. In den eigenen vier Wänden kann einem dagegen niemand eine Kleiderordnung vorschreiben. Balkone und Terrassen können jedoch oft von anderen Menschen – Nachbarn oder Passanten – eingesehen werden. Diese freuen sich häufig nicht besonders über den Anblick unbekleideter, nackter Sonnenanbeter. Andererseits hat es auch schon Nackedeis gegeben, die ihre Nachbarn auf Unterlassung verklagten, weil sie sich von diesen beobachtet fühlten. Nicht zuletzt kommt es gelegentlich auch zum Streit zwischen Mietern und Vermietern über dieses Thema.
Bäume müssen einer Photovoltaik-Anlage nicht weichen
(15.10.2026) Der Gewinnung von Energie aus Photovoltaik-Anlagen kommt nicht stets Vorrang vor dem Erhalt von Bäumen zu. Das folgt aus dem heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg.
