(15.05.2026) Ein Wohnungsbrand ist schnell passiert – zum Beispiel durch einen elektrischen Defekt, eine angelassene Herdplatte oder einen alleingelassenen Adventskranz. Schäden am Haus und an der Wohnung selbst sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, die der Vermieter abschließt und die der Mieter über seine Nebenkostenabrechnung bezahlt. Aber: Muss der Vermieter diese in Anspruch nehmen, wenn der Mieter den Brand verursacht hat? Und: Wer muss nun ganz praktisch dafür sorgen, dass die Wohnung wieder bewohnbar wird, und die Handwerker bezahlen, welche die Brandschäden beseitigen?
Baugenehmigungen für Wohnungen im August 2026: +6,8 % zum Vorjahresmonat
(16.10.2026) Im August 2026 wurde in Deutschland der Bau von 20 600 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 6,8 % oder 1 300 Baugenehmigungen mehr als im August 2025. Dabei stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau...
