(10.06.2026) Die 26. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin I als Bußgeldkammer hat am 09.06.2026 gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen SE wegen Verstoßes gegen die Pflicht, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur wirksamen Umsetzung der Datenschutzgrundsätze zu treffen, ein Bußgeld in Höhe von 900.000,- Euro verhängt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Deutsche Wohnen SE, eine börsennotierte deutsche Wohnungsgesellschaft mit Sitz in Berlin, nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, kurz: DSGVO) im Jahr 2016 und deren Geltung ab dem 25. Mai 2018 nach Ablauf eines zweijährigen Übergangszeitraums nicht rechtzeitig die erforderlichen Änderungen im IT-System der Unternehmensgruppe eingeführt habe, um die fristgemäße Löschung von personenbezogenen Daten ehemaliger Mieterinnen und Mieter des Unternehmens zu gewährleisten.
Baugenehmigungen für Wohnungen im August 2026: +6,8 % zum Vorjahresmonat
(16.10.2026) Im August 2026 wurde in Deutschland der Bau von 20 600 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 6,8 % oder 1 300 Baugenehmigungen mehr als im August 2025. Dabei stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau...
