(19.05.2026) Als Ablöse bezeichnet man einen Geldbetrag, den ein neuer Mieter zahlt, um Einrichtungsgegenstände oder Einbauten vom Vormieter oder – seltener – vom Vermieter zu übernehmen. Für die Ablöse und ihre Höhe gibt es gesetzliche Regeln. Daher müssen sich Mietinteressenten nicht alles gefallen lassen.
Auftragseingang im Bauhauptgewerbe im März 2026: -1,6 % zum Vormonat
Auftragseingang im Vergleich zum Vorjahresmonat um 7,7 % gefallen (22.05.2026) Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist im März 2026 gegenüber Februar 2026 kalender- und saisonbereinigt um 1,6 % gefallen. Wie das Statistische Bundesamt...
