(30.04.2026) Im Frühling wird es wieder Zeit, den Garten zu pflegen – dies gilt auch in so manchem Mietshaus. Oft löst das Thema Gartenpflege jedoch Missverständnisse und Konflikte zwischen Mietern und Vermietern aus, die dann in Rechtsstreitigkeiten enden. Beide Seiten haben nämlich häufig völlig verschiedene Vorstellungen davon, wie der mitvermietete Garten aussehen sollte. Zwar enthalten einige Mietverträge entsprechende Regelungen. Darin kann jedoch auch nicht alles vereinbart werden, was der Vermieter möchte: Viele Klauseln sind rechtlich unwirksam.
Unzulässige Schlechterbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei tariflichen Schwellenwerten für Mehrarbeitszuschläge
In einer tariflichen Regelung, die eine Zuschlagspflicht für geleistete Mehrarbeit erst ab dem Überschreiten einer Schwelle von 168 Mehrarbeitsstunden vorsieht, liegt eine mit § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG nicht zu vereinbarende Schlechterbehandlung von Teilzeitkräften ggü....
