Eingruppierung eines Mitarbeiters im kommunalen Ordnungsdienst – erfolgreich abgeschlossene Ausbildung und entsprechende Tätigkeit – Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach Nr. 7 der Vorbemerkungen zur Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA
8 AZR 49/25
Kopftuchverbot für Luftsicherheitsassistentinnen
