Pflicht zum elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten auch für Beliehene

Apr. 24, 2026 | unkategorisiert

(24.04.2026) § 55d VwGO, wonach u. a. „Behörden“ den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit Schriftsätze als elektronische Dokumente zu übermitteln haben, gilt auch für Beliehene als Behörden im funktionellen Sinn (hier: die Deutsche Bank AG im gerichtlichen Disziplinarverfahren). Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

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