(15.04.2026) Städtebau- und Raumordnungsrechts in die Länder- und Verbändeanhörung eingebracht. Ziel dieses sogenannten „Baugesetzbuch-Upgrades“ ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen, mehr Wohnraum zu schaffen und Kommunen größere Handlungsspielräume für eine nachhaltige und gemischte Stadtentwicklung zu eröffnen.
7 AZR 15/25
Vergütung freigestelltes Betriebsratsmitglied
