(07.04.2026) Max wohnt in einer Mietwohnung in einer Großstadt. Er lädt regelmäßig Freunde ein und feiert bis spät in die Nacht. Die Nachbarn haben sich schon mehrfach bei ihm beschwert, weil die Musik laut ist und die Gespräche auf dem Balkon bis in die Morgenstunden gehen. Schließlich ruft eine Nachbarin die Polizei. Max fragt sich nun: Darf er in seiner Wohnung so laut feiern, wie er möchte?
Streitwert bei mehreren Kündigungen
Nach der in Ziffer I.21.3 des Streitwertkatalogs der Arbeitsgerichtsbarkeit in der überarbeiteten Fassung vom 1.2.2024 (SWK 2024) verankerten Differenzmethode ist der einer Kündigung zu Grunde liegende Lebenssachverhalt unerheblich, weil es aus der alleine relevanten...
