Schäden durch Baustellen: Wann haftet die Gemeinde?

März 26, 2026 | unkategorisiert

(26.03.2025) Baustellen können auf unterschiedliche Art Schäden bei Passanten, Anwohnern und Verkehrsteilnehmern verursachen. In einigen Fällen muss die Gemeinde dann die Haftung für den Schaden übernehmen.

Ähnliche Beiträge

10 AZR 165/24

Zeitentgelt nach dem Tarifvertrag über ein Entgeltrahmenabkommen für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen (TV ERA) - Leistungsbeurteilung nach Anhang A zum TV ERA - gerichtliche Korrektur - Berechnung der Leistungszulage zum TV ERA