(26.03.2025) Baustellen können auf unterschiedliche Art Schäden bei Passanten, Anwohnern und Verkehrsteilnehmern verursachen. In einigen Fällen muss die Gemeinde dann die Haftung für den Schaden übernehmen.
7 AZR 15/25
Vergütung freigestelltes Betriebsratsmitglied
