(25.03.2026) Besteht in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Uneinigkeit über die zutreffende Auslegung oder die Wirksamkeit von Regelungen in der Gemeinschaftsordnung, kann eine gerichtliche Entscheidung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten nicht nur mit der Feststellungsklage, sondern auch mit der Beschlussersetzungsklage herbeigeführt werden. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 27.02.2026.
7 AZR 15/25
Vergütung freigestelltes Betriebsratsmitglied
