(20.03.2026) Eine Regelung zum gemeindlichen Vorkaufsrecht in einem Grundstückskaufvertrag bestimmte die Rechtsfolgen für den Fall, dass die Stadt „ein ihr zustehendes gesetzliches Vorkaufsrecht ausübt“. Der BGH beanstandet die Formulierung als unklar und sieht Amtspflichten des Notars verletzt.
10 AZR 165/24
Zeitentgelt nach dem Tarifvertrag über ein Entgeltrahmenabkommen für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen (TV ERA) - Leistungsbeurteilung nach Anhang A zum TV ERA - gerichtliche Korrektur - Berechnung der Leistungszulage zum TV ERA
