Notarhaftung: Amtspflicht durch unklare Regelung zu gemeindlichem Vorkaufsrecht verletzt

März 20, 2026 | unkategorisiert

(20.03.2026) Eine Regelung zum gemeindlichen Vorkaufsrecht in einem Grundstückskaufvertrag bestimmte die Rechtsfolgen für den Fall, dass die Stadt „ein ihr zustehendes gesetzliches Vorkaufsrecht ausübt“. Der BGH beanstandet die Formulierung als unklar und sieht Amtspflichten des Notars verletzt.

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