(17.03.2026) Ein an einer „abgeschlossenen Wohnung im Dachgeschoss“ vereinbartes Wohnrecht ist wertlos, wenn es tatsächlich nur eine Wohneinheit gibt, die sich auf Erd- und Obergeschoss erstreckt. Das hätte man genauer bezeichnen müssen, so das OLG Zweibrücken.
7 AZR 15/25
Vergütung freigestelltes Betriebsratsmitglied
