(12.03.2026) Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungen rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten beschlossen, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Deutschland ist in drei Fällen betroffen: bei der Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie und der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Außerdem hat Deutschland seinen Gebäudesanierungsplan gemäß der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht fristgerecht vorgelegt.