(11.03.2026) Eine Richterin wurde von der beklagten Partei in einem Bauprozess wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Ihr Ehemann war Partner der Kanzlei, die die Klägerin vertrat. Das OLG Brandenburg gab dem Ablehnungsgesuch statt: Schließlich gehe es um eine mittelständische Sozietät.