Beteiligung des Betriebsrats – Umgruppierung – Änderung der Vergütungsordnung
4 AZR 285/24
Tarifkollision - Verdrängungswirkung des § 4a TVG
Tarifkollision - Verdrängungswirkung des § 4a TVG
Nur weil es auf einem Parkplatz keine Fahrbahnmarkierungen gibt, heißt das nicht, dass Autofahrer parken dürfen, wie sie wollen. Rücksichtnahme bleibt stets geboten, stellt das AG München klar. Vom geparkten Auto gehe eine Betriebsgefahr aus.
(10.03.2026) Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer grundsätzlich die erstmalige plangerechte Errichtung des Gemeinschaftseigentums nach Maßgabe der Teilungserklärung verlangen. Bei einem sogenannten steckengebliebenen Bau hat er im...