Berufungsbegründung.docx: Nachreichen als PDF reicht allein nicht aus

März 2, 2026 | unkategorisiert

(02.03.2026) Der BGH hat eine Berufungsentscheidung kassiert, weil die Berufungsbegründung erst nach Fristablauf als PDF im elektronischen Gerichtspostfach lag. Der Prozessvertreter hatte fristwahrend zunächst nur ein Word-Dokument (.docx) eingereicht.

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