Förderung genossenschaftlichen Wohnens: Deutlich verbesserte Konditionen

Feb. 3, 2026 | unkategorisiert

Förderung wird ab dem 3. Februar noch attraktiver – Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschuss steigen

(03.02.2026) Das Bundesprogramm für genossenschaftliches Wohnen erfreut sich seit mehreren Jahren großer Beliebtheit. Die Fördermittel werden deshalb in diesem Programmjahr von 15 Millionen Euro auf 24,9 Millionen Euro deutlich erhöht. Das Bundesbauministerium verbessert die Konditionen spürbar und macht genossenschaftliches Bauen und Wohnen noch attraktiver: Künftig sind Kredithöchstbeträge von 150.000 Euro (bisher: 100.000 Euro) möglich, der Tilgungszuschuss steigt von 7,5 Prozent auf 15 Prozent.

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