(22.01.2025) Vermieter müssen jedes Jahr über die Mietnebenkosten, auch Betriebskosten genannt, abrechnen. Wer als Mieter nicht zu viel zahlen will, muss sorgfältig prüfen, ob die Abrechnung formal und inhaltlich korrekt erstellt wurde. Dies ist nicht ganz einfach und mit einigem Aufwand verbunden.
3 ABB 3/25
Beschlussverfahren - zugelassene Rechtsbeschwerde - Funktionsnachfolge
