(21.01.2026) Weil heutzutage so gut wie jedes Objekt unter Terrorgefahr stehe, versuchte ein gewerblicher Vermieter auch die Terrorversicherung auf seinen Mieter umzulegen. Das LG Darmstadt sah das anders: Das Gebäude sei einfach nicht wichtig genug.
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Beschlussverfahren - zugelassene Rechtsbeschwerde - Funktionsnachfolge
