(19.01.2026) Seit dem 1. Januar 2026 treten wesentliche Änderungen zur Zuständigkeit der Gerichte für Vergabesachen in Kraft. Nach dem Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen (BGBl. I Nr. 318 vom 11.12.2025) werden Vergabesachen künftig unabhängig vom Streitwert den Landgerichten zugewiesen. Grundlage hierfür sind die neu eingefügten §§ 71 Abs. 2 Nr. 8 sowie 72a Abs. 1 d) Nr. 8 GVG.
Neue Richtlinien sollen Vergabeverfahren entschlacken
(31.03.2026) Das Vergaberecht sollte effizienter und einfacher werden. Diese Erwartung richten die Sozialversicherungsträger in Deutschland an die Europäische Kommission. Diese plant, im zweiten Halbjahr 2026 einen Vorschlag für die Überarbeitung der europäischen...
