(08.01.2026) Der Abbruch baulicher und technischer Anlagen ist weit mehr als deren reine Beseitigung. In den Landesbauordnungen werden unter dem Begriff „Beseitigung“ alle Arbeiten subsumiert, die sich mit dem Abbruch befassen.
Abbruch von baulichen und technischen Anlagen
von Dasch Marketing | Jan. 8, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare
