(08.01.2026) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 29.07.2025 – VI R 4/23 entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten in Abzug bringen kann.
Doppelte Haushaltsführung: Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz neben Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten abziehbar
von Dasch Marketing | Jan. 8, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare
