(23.12.2025) Sein Einspruch kam sechs Wochen nach dem Versäumnisurteil. Das Gericht hatte schon zweimal ans eEB erinnert und einen Berufsrechtsverstoß räumte der Anwalt auch noch ein. Das beA-Nachrichtenjournal könne er nicht finden. Doch vorm OLG Karlsruhe bekommt auch der „unzuverlässige Empfänger“ Recht.