(17.12.2025) Nach der Veröffentlichung von Innenaufnahmen einer vermieteten Doppelhaushälfte klagten Mieter wegen eines Datenschutzverstoßes gegen den Makler. Das OLG Zweibrücken bestätigte Auskunftspflichten zum Umgang mit personenbezogenen Daten.
Datenschutzstreit um Makler-Bilder: Mieter haben Recht auf Auskunft
von Dasch Marketing | Dez. 17, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare
