(09.12.2025) Verursacht der Mieter Schäden an der Mietwohnung, kann der Vermieter in vielen Fällen Schadensersatz verlangen. Dies passiert manchmal im laufenden Mietverhältnis, oft aber bei dessen Beendigung. Bei der Wohnungsübergabe fallen viele Sachschäden auf, mit denen der Mieter im Laufe der Zeit leben gelernt hat. Typisch sind gesprungene Fliesen, beschädigte Rollläden, Brandlöcher im Bodenbelag oder angeschlagene Waschbecken. Oft geht es auch um nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen. Ob der Mieter für solche Schäden an der Wohnung Schadensersatz zahlen muss, richtet sich immer nach den Einzelheiten des jeweiligen Falles. Allerdings können Vermieter nur zeitlich begrenzt Forderungen stellen.
Mietwohnung: Wann kann der Vermieter Schadensersatz geltend machen?
von Dasch Marketing | Dez. 9, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare
