(04.12.2025) Wer vor Gericht erscheinen muss, wird nach dem JVEG entschädigt. Mehr als 25 Euro pro Stunde Verdienstausfall sind dabei aber nicht zu holen, auch wenn man mehr verdient. Nicht einmal die 3,30 Euro Portokosten für die Geltendmachung der Entschädigung sind drin, so das LSG Thüringen.
Bauhauptgewerbe: Auftragslage stabilisiert sich
(25.08.2026) Die Betriebe des Bauhauptgewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten haben laut Statistischem Bundesamt den Juni sowohl beim Umsatz als auch beim Auftragseingang deutlich im Plus abgeschlossen - nach einem sehr volatilen Jahresverlauf. Der Branchenumsatz wuchs...
