Nach § 1353 BGB haben beide Ehepartner während der Ehe das gleiche Recht, die gemeinsamen Haushaltsgegenstände zu benutzen. Es spielt keine Rolle, wem die Sachen tatsächlich gehören. Erst wenn sich die …
6 AZR 73/25
TV-L - Arbeitszeit - Werkstatt für behinderte Menschen
