OLG Frankfurt: Kein europäisches Nachlasszeugnis bei Einwänden

Nov. 24, 2025 | Familien- und Erbrecht

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 21 W 126/24) hat entschieden, dass ein Europäisches Nachlasszeugnis auch im Beschwerdeverfahren nicht ausgestellt werden darf, wenn ein anderer Beteiligter Einwände erhebt, die sich nicht rasch und eindeutig klären lassen.

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