Pflichtteilsrecht und Schenkungen: Wann zählen Zuwendungen – und wann nicht?

Nov. 24, 2025 | Familien- und Erbrecht

Viele Eltern unterstützen ihre Kinder schon zu Lebzeiten durch finanzielle Zuwendungen – sei es in Form von Schenkungen, Überweisungen oder anderen Vermögensvorteilen. Kommt es später zum Erbfall, stellt sich häufig die Frage: Muss ein pflichtteilsberechtigtes Kind sich solche Zahlungen auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen?

Die rechtliche Lage ist eindeutig: Nur wenn der Erblasser bereits zum Zeitpunkt der Schenkung klar festgelegt hat, dass diese auf den Pflichtteil angerechne …

Ähnliche Beiträge

Haushaltsschutz bei Trennung: Rechtsanwältin in Worms erklärt

Wenn sich ein Paar trennt, geht es oft nicht nur um Wohnung, Geld oder Kinder – auch die Haushaltsgegenstände können schnell zum Streitpunkt werden. Wer darf den Fernseher behalten, wer das Sofa oder die Waschmaschine? Und was ist, wenn einer einfach Dinge mitnimmt...