(24.11.2025) Der in § 23 GVG geregelte Zuständigkeitsstreitwert wird von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben. Nachdem der Bundestag das Gesetz vor gut einer Woche verabschiedet hatte, verzichtete der Bundesrat am Freitag darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit ist künftig bei Streitigkeiten bis 10.000 Euro das Amtsgericht zuständig und es besteht kein Anwaltszwang. Bisher war bereits ab 5.000 Euro der Gang zum Anwalt Pflicht. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Grenze zuletzt 1993 angepasst wurde. Die Anwaltschaft dagegen fürchtet, dass ihre Einnahmen sinken werden.
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Beschlussverfahren - zugelassene Rechtsbeschwerde - Funktionsnachfolge
