(04.11.2025) Wer Eigenbedarf geltend machen will, muss mehr liefern als Alter, Trennung und Wohnsituation. Das LG Heilbronn verlangt für Eigenbedarfskündigungen eine substanzielle Begründung – pauschale Floskeln genügen nicht.
Eigenbedarfskündigung mit Floskeln: „Ich bin alt und lebe getrennt“ reicht nicht
von Dasch Marketing | Nov. 4, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare
