Zu "gleichgültig": Notar wegen vielfacher Dienstvergehen versetzt

Aug. 7, 2025 | Bau- und Architektenrecht

(07.08.2025) Ein langjähriger Notar nahm es bei seinen – nach eigener Diktion – „Allerweltsgeschäften“ mit der notariellen Gründlichkeit nicht immer so genau. Unter anderem beurkundete er Verträge, mit denen Verbraucher über den Tisch gezogen wurden. Das BayObLG hat ihn nun an seine Pflichten erinnert: es versetzte ihn.

Quelle: IBR News
Link: Zu "gleichgültig": Notar wegen vielfacher Dienstvergehen versetzt

Ähnliche Beiträge

Bundeskabinett beschließt Rentenanpassung 2026

Das Bundeskabinett hat am 29.4.2026 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Renten - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates - zum 1.7.2026 um 4,24 % steigen.

Darlegungslast eines Beschäftigten im Eingruppierungsrechtsstreit

Im Eingruppierungsrechtsstreit obliegt dem klagenden Beschäftigten nach den allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen die Darlegungslast. Hält er seine Tätigkeit für einer höheren Entgeltgruppe zugehörig, muss er - je nach Einzelfall - die hierfür maßgeblichen...